Corona

Hallo liebe Weggefährtinnen und Weggefährten,

„Was gilt für Selbsthilfegruppen?

Hier der komplette Wortlaut:

Liebe Selbsthilfeaktive, Liebe Kolleg*innen und sehr geehrte Kooperationspartner,

Die neueste Lesefassung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die „häufig gestellten Fragen“

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

sind nun auch auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aktualisiert abrufbar.

Es gibt nun keinen Extra-Passus zu Selbsthilfegruppen mehr, da nicht nur die Regelungen für normale Gruppentreffen, sondern auch für  Veranstaltungen (für Selbsthilfegruppen) aufgehoben wurden.

Endlich können sich also Selbsthilfegruppen wieder treffen, wie Sie es selbst richtig finden.

Wir empfehlen aber nach wie vor das Tragen von Masken, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann und weiter achtsam miteinander umzugehen, denn die Inzidenzen sind ja nach wie vor hoch.

Hier geht’s zur konsolidierten Lesefassung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16/true

ein schönes Osterfest und viele gute Gruppentreffen in den nächsten Monaten

wünschen Ihnen/Euch

Theresa Keidel und Irena Težak

Geschäftsführung Seko Bayern